Zusammenfassend ist ein Gemeinschaftskonto ein Konto, dass mehrere Kontoinhaber hat und von diesen auch parallel genutzt werden kann. Häufig werden Gemeinschaftskonten von Paaren bzw. Ehepaaren genutzt. Ein Gemeinschaftskonto eignet sich aber beispielsweise auch für Wohngemeinschaften. Alle Kontoinhaber sind gleichberechtigte Eigentümer des Girokontos und können über das Geld verfügen, wann immer sie wollen. Jeder Inhaber hat außerdem jederzeit Einsicht in alle Kontenbewegungen.
Bei einem typischen Gemeinschaftskonto handelt es sich um Girokonto. Hierbei handelt es sich um einen Kontentyp, mit welchem die täglichen Ein- und Ausgaben verwaltet werden. Anders als bei einer Kreditkarte, wird bei einem Girokonto bei Einkäufen der Rechnungsbetrag direkt vom Konto abgezogen. Um Rechnungen bezahlen zu können, muss auf dem Konto also Guthaben vorhanden sein. Bei vielen Banken ist es jedoch möglich, ein Gemeinschaftskonto um eine bzw. mehrere Kreditkarte zu ergänzen.
Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn mehrere Personen über ein gemeinsames Konto verfügen wollen, um gemeinsame Ausgaben und Einnahmen zu verwalten. Der typische Anwendungsfall sind Paare, die das Gemeinschaftskonto für die täglichen Ein- und Ausgaben nutzen. Grundsätzlich steht die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos auch aber bei anderen Konstellationen, wie beispielsweise Wohngemeinschaften oder Geschäftspartnern, sinnvoll.
Wie bei einem normalen Konto auch, ist ein Gemeinschaftskonto über die Europäische Einlagensicherung abgesichert, wenn das Konto bei einer Bank mit Sitz in Europa eröffnet wird. Das Einlagensicherungssystem ist pro Bank und Person auf einen Betrag von 100.000 Euro beschränkt. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Personen liegt die Absicherungssumme damit bei 200.000 Euro. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei der Berechnung weitere Kontotypen (z.B. Tagesgeld oder Festgeld) bei der gleichen Bank einberechnet werden. Hat ein Paar beispielsweise bei einer Bank ein Gemeinschaftskonto mit einem Guthaben von 150.000 Euro und ein Festgeldkonto mit einem Guthaben von 100.000 Euro liegt die Gesamtsumme bei der Bank bei 250.000 Euro. Vom Einlagensicherungssystem sind jedoch nur 200.000 Euro geschützt.
In der Praxis wird ein Gemeinschaftskonto in den meisten Fällen von Paaren genutzt und hat bei dieser Konstellation zwei Kontoinhaber. Es gibt jedoch keine allgemeine Begrenzung der Anzahl der Personen, die ein Gemeinschaftskonto gemeinsam führen können. Es können also bei den meisten Banken beispielsweise drei oder mehr Personen Inhaber des Gemeinschaftskontos sein. Die genauen Regelungen können jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Bei der Auswahl eines Gemeinschaftskontos sollte man sich daher vorab informieren, wie die genauen Regelungen bei den Banken ausgestaltet sind.
Die Kosten für ein Gemeinschaftskonto unterscheiden sich in der Regel nicht von denen für ein "normales" Girokonto. Es gibt viele Banken, die Gemeinschaftskonten aktuell ohne Kontoführungsgebühr anbieten. Hierbei ist lediglich zu prüfen, ob die Kostenbefreiung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dies kann z.B. sein, dass mindestens ein bestimmter monatlicher Geldeingang auf dem Konto verzeichnet wird.